fiddi hat geschrieben: In Realität kann das ja eigentlich auch nicht sein, das du vor dem Eingang einer Rechnung die Zahlung durchführst.
Das gibt es sehr wohl ziemlich oft in der Realität, wenn z.B.
- der Kunde erst eine Zahlung leisten muss, weil sonst der Auftrag nicht freigeben wird / die Ware versendet wird
- de Lieferant die Ware erst versendet, wenn vorher das Geld dafür bei ihm ankommt (meistens in China, denn da geht keine Ware auf das Schiff, die nicht vorher bezahlt wurde)
Und genau für solche Situation bedient man sich dann im echten Leben der Proformarechnung (welche der ZOLL sowieso braucht), um anzuzeigen wieviel gezahlt werden muss.
Diese darf aber auf keinen Fall in der Fibu gebucht werden, denn sie stellt keine Rechnung im Sinne des UStG dar.
Und wer jetzt dann der Ansicht wäre , diese Rechnung im Sinne des UStG könnte doch mit der Vorauszahlungsfunktionalität bedient werde ---> dem fehlt das für DE fachliche bilanzielle Verständnis, um zu erkennen was dabei alles falsch läuft
VG Anke