Buchungsdatum der unrealisierten MwSt. bei Vorauszahlungen

9. Februar 2024 13:08

Hallo in die Runde,

unsere Fibu kam mit einem Wunsch auf uns zu, der die Themen unrealisierte MwSt. in Verbindung mit Vorauszahlungen streift.
Bspw. wird eine Vorauszahlungsrechnung mit Buchungsdatum 01.05.2024 gebucht, weil der Leistungszeitraum ab Mai beginnt.
Die Zahlung geht aber bereits früher ein (also noch im Februar, März).

Der Ausgleich der Zahlung und Rechnung erfolgt mit dem BuDa der Rechnung - also dem 01.05.2024. Und mit diesem Buchungsdatum wird auch die Steuer gebucht.
Die Finanzbuchhaltung würde aber gerne das Buchungsdatum der Zahlung - also Februar, März - also Buchungdatum der MwSt. haben.

Ist dies im BC Standard möglich oder überhaupt sinnig?

Besten Dank

Gruß
Daniel

Re: Buchungsdatum der unrealisierten MwSt. bei Vorauszahlung

9. Februar 2024 13:16

Warum wird die Vorauszahlungsrechnung nicht mit dem korrekten Buchungsdatum gebucht? VZRG hat ja nix damit zu tun wann die Leistung erbracht wird. Das wäre ja ein Thema für die Schluss-Rechnung.

Ansonsten: einfach beim Ausgleichen das Datum wählen dass es sein soll.

Re: Buchungsdatum der unrealisierten MwSt. bei Vorauszahlung

9. Februar 2024 14:03

Das wäre natürlich auch eine Idee. Ich spreche das gleich mal an.
Aber gibt es überhaupt eine Möglichkeit die MwSt. mit dem Buchungsdatum der Zahlung zu buchen?

Ansonsten: einfach beim Ausgleichen das Datum wählen dass es sein soll.

Das geht ja leider nicht. BC/NAV lässt beim Ausgleich kein Datum zu, das älter ist als das neueste Datum der betroffenen Debitorenposten (in dem Fall also 01.05.2024)

Gruß
Daniel

Re: Buchungsdatum der unrealisierten MwSt. bei Vorauszahlung

9. Februar 2024 14:17

Ich dachte die Zahlung kommt im März, VZ Rechnung im Mai, dann kann man doch mit dem März-Datum den Ausgleich buchen. Buchhaltungsperiode muss natürlich noch offen sein wenn man in die Vergangenheit bucht, klar. Bedeutet natürlich auch dass man dann auch die UVA rückwirkend nochmal korrigieren muss. Von daher verstehe ich eure Buchungslogik nachwievor nicht.

Re: Buchungsdatum der unrealisierten MwSt. bei Vorauszahlung

18. Februar 2024 18:11

Eine Vorauszahlungsrechnung muss mit einem Buchungsdatum vor dem Buchungsdatum der Zahlung oder zum gleichen Buchungsdatum der Zahlung gebucht sein, sonst macht es keinen Sinn bzw. ich hoffe, es kommt zu Fehlermeldungen :lol:

Hintergrund ist das Buchen der unrealisierten und realisierten MwSt. dabie. Beispiel: Buchungsdatum VZ-Rechnung = 01-02-2024 -> das System bucht auf den 01-02-2024 unrealisierte MwSt. (separtes Sachkonto hinterlegt in der MwSt.-Buchungsmatrix; die Steuer muss zu diesem Buchgfatum NICHT an das Finanzamt abgeführt werden)

Der Kunde erhält die VZ-Rechnung übermittelt und entscheidet eigenständig, wann er sie bezahlt. Annahme-> Zahlung geht am 15-03-2024 auf der Bank ein.
Das Buchungsdatum der Zahlung mit Ausgleich der VZ-Rechnung ist also 15-03-2024 -> das System bucht am 15-03-2024 für den Zahlbetrag unrealisierte MwSt. zurück und bucht dafür nun realisierte MwSt. -> die Steuer aus der Zahlung muss an das Finanzamt zum Zeitpunkt des Eingangs abgeführt werden.

So funktioniert das mit der Vorauszahlungsrechnung und dann stimmt das mit der unrealisierten und realisierten Steuer auch.

VG Anke