fiddi hat geschrieben:Was ist mit der URL, die NAV bzw. BC verwenden? taxation_customs?
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HTTP ERROR 405
fiddi hat geschrieben:mit deutscher Quell- und ausländischer Ziel-Ust-Id funktioniert es dort.
Kann ich als deutsches Unternehmen auch deutsche USt-IdNrn. im Bestätigungsverfahren abfragen?
Nein, grundsätzlich können nur USt-IdNr. von Unternehmen in anderen EU-Mitgliedsstaaten abgefragt werden.
Abfrageberechtigt sind ausschließlich Lagerhalter im Sinne des § 4 Nr. 4a UStG und Betreiber elektronischer Schnittstellen im Sinne des § 25e Abs. 1 UStG.
Wie können Lagerhalter deutsche USt-IdNrn. im Bestätigungsverfahren abfragen?
Lagerhalter können sich auf Antrag die Gültigkeit einer inländischen USt-IdNr. sowie Name und Anschrift des Auslagerers oder dessen Fiskalvertreters bestätigen lassen.
Die Bestätigung ist nur im schriftlichen Verfahren möglich.
Sie benötigen eine Bewilligung des Umsatzsteuerlagers. Diese wird vom zuständigen Finanzamt erteilt.
Eine Kopie dieser Bewilligung ist dem BZSt vorzulegen.
Nutzen Sie hierfĂĽr das Kontaktformular:
LOCAL SendRequestToVatRegistrationService(VAR BodyTempBlob : Record TempBlob;ShowErrors : Boolean)
PrepareSOAPRequestBody(BodyTempBlob);
BodyTempBlob.Blob.CREATEINSTREAM(InStream);
VATRegistrationURL := VATRegNoSrvConfig.GetVATRegNoURL;
SOAPWebServiceRequestMgt.SetGlobals(InStream,VATRegistrationURL,'','');
SOAPWebServiceRequestMgt.DisableHttpsCheck;
SOAPWebServiceRequestMgt.SetTimeout(60000);
// -GENERAL 220812
SOAPWebServiceRequestMgt.SetContentType('text/xml; charset=utf-8');
// +GENERAL 220812
fiddi hat geschrieben:du hast den Patch in Codeunit 248 (NAV2018) "VAT Lookup Ext. Data Hndl" eingebaut?
Lagerhalter können sich auf Antrag die Gültigkeit einer inländischen USt-IdNr. sowie Name und Anschrift des Auslagerers oder dessen Fiskalvertreters bestätigen lassen.
Kowa hat geschrieben:hoffentlich geht zumindest das als moderne Option).
Kowa hat geschrieben:Es geht auch darum, anhand der ID Namen und Anschrift abzugleichen
enh hat geschrieben: Ich kenne das aber nur als manuelles Verfahren auf deren Internetseite, habe nie einen entsprechenden Dienst genutzt.
BZSt hat geschrieben:Das Finanzamt ĂĽbermittelt die Abfrageberechtigung an das BZSt. Sodann kann die Abfrage erfolgen.
BZSt hat geschrieben:Es können einfache und qualifizierte Bestätigungsanfragen an die XML-RPC-Schnittstelle geschickt werden.
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